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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Taunus Paintball
eine Marke des Paintball Sportfreunde Taunus e.V.
Zum Feldberg 53, 61389 Schmitten
Vereinsregister: VR101974 | Registergericht: Amtsgericht Königstein im Taunus
Stand: April 2026
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen, Buchungen und
sonstigen Angebote des Paintball Sportfreunde Taunus e.V. (nachfolgend „Verein“ genannt). Sie
betreffen insbesondere die Teilnahme am Spielbetrieb auf dem Vereinsgelände sowie Buchungen
über unsere Website. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Vereinswebsite unter
taunus-paintball.de abrufbar.
§2 Vereinscharakter und Tagesmitgliedschaft
Der Paintball Sportfreunde Taunus e.V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein. Die
Teilnahme am Spielbetrieb ist ausschließlich Vereinsmitgliedern vorbehalten.
Für Gäste besteht die Möglichkeit, über eine Tagesmitgliedschaft temporär Mitglied zu werden,
um an einem Spieltag teilzunehmen. Die Tagesmitgliedschaft beginnt mit der Buchung und endet
mit Verlassen des Geländes am selben Tag. Sie ist nicht übertragbar.
§3 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Mindestalter reguläres Paintball)
Für den regulären Paintball-Spielbetrieb sind ausschließlich Personen ab 18 Jahren
teilnahmeberechtigt. Der Umgang mit Paintball-Markierern ist gemäß § 2 WaffG Personen unter
18 Jahren untersagt.
(2) Mindestalter Kinderpaintball)
Für Kinderpaintball-Angebote gilt ein Mindestalter von 10 Jahren. In begründeten Ausnahmefällen
kann der Verein nach eigenem Ermessen die Teilnahme von Kindern ab 9 Jahren gestatten; dies
bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vereinspersonals vor Ort.
(3) Pflicht zur wahrheitsgemäßen Altersangabe)
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, das Alter des Kindes bei der Buchung
wahrheitsgemäß anzugeben. Der Verein ist berechtigt, jederzeit einen Altersnachweis zu
verlangen. Bei Zweifeln am angegebenen Alter kann die Teilnahme ohne Rückerstattung
verweigert werden.
Werden bewusst falsche Altersangaben gemacht und kommt das Kind infolgedessen zu Schaden,
liegt die Haftung ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten. In solchen Fällen kann zudem
eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß § 229 StGB in Betracht kommen.
Der Verein übernimmt in diesen Fällen keinerlei Haftung.
(4) Haftungsverzichtserklärung)
Jeder Teilnehmer muss vor Spielbeginn eine Haftungsverzichtserklärung unterschreiben. Ohne
diese ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
(5) Kindergruppen)
Bei Kindergruppen ist entweder die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Person für
jedes einzelne Kind erforderlich, oder eine verantwortliche Begleitperson übernimmt
stellvertretend für die gesamte Gruppe die Einwilligung und Aufsichtspflicht durch eine
entsprechende schriftliche Erklärung.
In beiden Fällen muss vor Ort eine volljährige Person benannt sein, die während des gesamten
Aufenthalts die Verantwortung und Aufsicht für die Kindergruppe übernimmt. Diese Person muss
durchgehend anwesend sein, darf das Gelände nicht verlassen und die Gruppe nicht
unbeaufsichtigt lassen.
§4 Buchungen und Bezahlung
(1) Buchungsvorgang)
Die Buchung erfolgt online über unsere Website. Eine Buchung ist erst dann verbindlich, wenn sie
vom Verein ausdrücklich bestätigt wurde. Das Buchungssystem verhindert Überbuchungen
automatisch. Eine Warteliste wird nicht geführt.
(2) Zahlungsmodalitäten)
Die Bezahlung erfolgt vor Ort. Die Bezahlung ist derzeit ausschließlich in bar möglich. Sobald
Kartenzahlung verfügbar ist, wird dies auf der Vereinswebsite bekannt gegeben. Auf Anfrage ist
eine Überweisung im Voraus möglich.
(3) Rechnungen über Storno-, Umbuchungs- und Ausfallgebühren)
Rechnungen über Storno-, Umbuchungs- oder Ausfallgebühren gemäß § 5 sowie
Gutscheinrechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Teilnehmer gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ohne
gesonderte Mahnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall ist der Verein berechtigt, Verzugszinsen
in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 1 BGB) sowie sämtliche weiteren Verzugsschäden geltend zu
machen.
§5 Stornierung und Umbuchung
(1) Stornierung durch den Teilnehmer)
Sollte ein Teilnehmer den gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, ist dies dem Verein
rechtzeitig und nachweisbar mitzuteilen. Zulässige Kommunikationswege sind:
• über den persönlichen Storno-Link, der in jeder Buchungsbestätigung enthalten und bis 24
Stunden vor Spielbeginn aktiv ist,
• per E-Mail an info@taunus-paintball.de,
• per Brief an die Geschäftsadresse des Vereins.
Innerhalb der letzten 24 Stunden vor Spielbeginn ist der Storno-Link deaktiviert. Stornierungen
sind in diesem Zeitraum ausschließlich per E-Mail oder telefonisch möglich und unterliegen der
Gebührenregelung für Stornierungen am Terminstag (100 %).
Maßgeblich für die Einhaltung der Stornofristen ist der Zugang der Stornierung beim Verein. Bei
Nutzung des Storno-Links gilt der Zeitpunkt der elektronischen Bestätigung als Zugang.
Eine Stornierung per Telefon, WhatsApp, Instagram-DM, Facebook-Messenger oder sonstige
informelle Kanäle ist nicht ausreichend und wird nur bei anschließender schriftlicher Bestätigung
durch den Verein anerkannt.
(2) Stornierungsfristen und Gebühren)
• Bis 10 Tage vor dem Termin: kostenfreie Stornierung
• 9 bis 6 Tage vor dem Termin: 25 % des Gesamtbetrags
• 5 bis 4 Tage vor dem Termin: 50 % des Gesamtbetrags
• 3 bis 1 Tag(e) vor dem Termin: 75 % des Gesamtbetrags
• Am Tag des Termins oder bei Nichterscheinen: 100 % des Gesamtbetrags
Mit Bestätigung der Stornierung über den Storno-Link erkennt der Teilnehmer die anfallende
Gebühr ausdrücklich an.
(3) Änderung der Teilnehmerzahl)
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl ist bis 24 Stunden vor Spielbeginn über den Storno-Link
möglich. Es fallen dabei keine Gebühren an. Eine Reduzierung unter die Mindestteilnehmerzahl
des gebuchten Pakets ist nicht möglich.
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist über das Buchungssystem möglich. Die Verfügbarkeit wird
automatisch geprüft und bei freiem Slot unmittelbar bestätigt.
(4) Umbuchung)
Umbuchungen auf einen anderen Termin sind nach Verfügbarkeit möglich, müssen schriftlich per
E-Mail angefragt werden und sind bis spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn zulässig. Es fallen
keine Umbuchungsgebühren an.
Jede Buchung kann nur einmalig umgebucht werden. Bei erneuter Nichtwahrnehmung oder
nochmaliger Änderung ist eine weitere Umbuchung ausgeschlossen. Es wird ein Gutschein über
den Buchungswert ausgestellt. Die hierfür ausgestellte Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen zu
begleichen (§ 4 Abs. 3). Nach Zahlungseingang kann der Gutschein bei einem späteren Besuch
eingelöst werden.
(5) Spielabbruch durch Witterung oder höhere Gewalt)
Bei Spielabbruch nach Beginn: Wurde weniger als die Hälfte der Spielzeit absolviert, erhält der
Teilnehmer einen Gutschein über den anteiligen Buchungswert. Wurde die Hälfte oder mehr
absolviert, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Verbrauchsmaterialien werden nicht
erstattet.
(6) Stornierung durch den Verein)
Der Verein behält sich vor, Buchungen aus wichtigem Grund abzusagen. Wichtige Gründe sind
insbesondere:
• nicht ausreichende Teilnehmerzahl,
• widrige Wetterbedingungen oder höhere Gewalt,
• organisatorische oder sicherheitsrelevante Gründe,
• technische Störungen oder Ausfälle,
• behördliche Anordnungen oder gesetzliche Vorgaben,
• Verstöße des Teilnehmers gegen diese AGB, auch bei vorangegangenen Besuchen,
• gesundheitliche Risiken, insbesondere bei Alkohol- oder Drogeneinfluss,
• nicht erfolgte oder unvollständige Zahlungen.
Im Falle einer Stornierung durch den Verein werden bereits geleistete Zahlungen vollständig
zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§6 Spielregeln, Sicherheit und Verhaltensregeln
(1) Spielregeln)
Alle Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der Spielregeln, die vor Ort erläutert werden.
Schutzmasken und weitere Ausrüstungsgegenstände sind verpflichtend zu tragen. Den
Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum
sofortigen Ausschluss ohne Rückerstattung führen.
(2) Alkohol und Drogen)
Das Betreten des Geländes sowie die Teilnahme am Spielbetrieb unter dem Einfluss von Alkohol,
Drogen oder berauschenden Mitteln ist strikt untersagt. Das Personal ist berechtigt,
entsprechende Personen ohne Rückerstattung vom Gelände zu verweisen.
§7 Leihmaterial und Verbrauch
(1) Leihausrüstung)
Leihspieler erhalten die im gebuchten Paket enthaltene Ausrüstung. Im Basispaket sind
Schutzmaske und Markierer enthalten. In höherwertigen Paketen ist zusätzliche Ausrüstung
enthalten (z. B. Handschuhe). Gegen Aufpreis können zusätzliche Schutzmaßnahmen erworben
werden.
(2) Paintballs und Verbrauchsmaterialien)
Nicht verbrauchte Paintballs werden nicht erstattet. Der Teilnehmer kann sie mitnehmen oder
einen Mengengutschein (z. B. 500, 1.000 Stück) erhalten. Für die Rückgabe werden
ausschließlich original verschweißte, ungeöffnete Verpackungen akzeptiert.
(3) Beschädigung von Leihmaterial)
Bei mutwilliger Beschädigung wird der Schaden vor Ort geltend gemacht. Dies gilt insbesondere
für das Überfüllen von Druckflaschen über 200 bar (3.000 PSI) sowie jede zweckfremde Nutzung
der Ausrüstung.
§8 Eigene Ausrüstung und persönliche Markierer
(1) Voraussetzungen)
Private Markierer sind nur zulässig, wenn die gesamte Gruppe eigene Markierer mitbringt.
Gemischter Betrieb aus Leih- und Privatmarkierern ist nicht erlaubt.
(2) Gesetzliche Anforderungen)
Paintball-Markierer unterliegen dem WaffG (§ 1 Abs. 2). Der Einsatz ist gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1
WaffG auf dem befriedeten Vereinsgelände zulässig. Jeder Markierer muss das „F im
Fünfeck“-Zeichen der PTB (Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nr. 1.1 WaffG) tragen und
eine maximale Mündungsenergie von 7,5 Joule aufweisen.
(3) Überprüfung vor Ort)
Alle Markierer werden vor Spielbeginn geprüft. Zu hoch eingestellte Markierer müssen
heruntergeregelt werden, sonst ist ihr Einsatz ausgeschlossen. Nicht paintballtaugliche
Ausrüstung kann abgelehnt werden.
(4) Haftung und Verbrauchsmaterial)
Jeder Teilnehmer haftet selbst für Schäden durch seinen privaten Markierer. Die vereinseigene
Infrastruktur zum Befüllen darf genutzt werden. Verbrauchsmaterial ist ausschließlich über den
Verein zu erwerben.
§9 Grillplatz
(1) Buchung und Nutzung)
Der Grillplatz ist nur bei ausdrücklicher Mitbuchung nutzbar. Der Verein stellt Grill und Rost.
Grillgut, Getränke und Kohle sind vom Teilnehmer mitzubringen oder als Zusatzoption buchbar.
(2) Nutzungszeit)
Die Nutzung ist auf den gebuchten Zeitraum beschränkt. Eine Verlängerung bedarf der
Absprache mit dem Personal. Ausnahme: letzter Spielslot des Tages.
(3) Reinigung und Stornierung)
Der Bereich um den Grill ist nach Nutzung sauber zu hinterlassen. Müll und Essensreste sind zu
entfernen. Grill und Rost werden vom Verein gereinigt.
Stornierung der Grillbuchung bis 24 Stunden vor Spielbeginn per E-Mail möglich. Bei nicht
fristgerechter Stornierung oder Nichtnutzung wird die Grillgebühr in voller Höhe fällig (§ 4 Abs. 3).
§10 Gutscheine
(1) Einlösung und Übertragbarkeit)
Gutscheine berechtigen zur Teilnahme am ausgewiesenen Paket. Einlösung durch Vorlage;
Gutscheine sind übertragbar.
(2) Geldwert und Teileinlösung)
Gutscheine haben keinen Geldwert und können nicht gegen Bargeld eingetauscht werden. Eine
Teileinlösung ist nicht möglich.
(3) Gültigkeit)
Gültigkeitsdauer nach gesetzlichen Regelungen. Bei Stornierung eines Einlösetermins durch den
Verein bleibt der Gutschein bis zur tatsächlichen Einlösung gültig. Barauszahlung
ausgeschlossen.
§11 Hausrecht und Hausverbot
(1) Hausrecht)
Der Verein übt das Hausrecht auf seinem Gelände aus. Das Personal ist berechtigt, Personen bei
Verstößen gegen AGB, gesetzliche Bestimmungen oder Sicherheitsregeln ohne Rückerstattung zu
verweisen.
(2) Hausverbot)
Hausverbote werden mündlich erteilt und intern dokumentiert. Sie gelten ab Erteilung für alle
zukünftigen Besuche. Betreffende Personen werden im vereinsinternen System erfasst;
entsprechende Buchungen werden abgelehnt. Datenspeicherung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1
lit. f DSGVO.
§12 Parkplatz und Fundsachen
(1) Parkplatz)
Nutzung des Parkplatzes auf eigene Gefahr. Der Verein haftet nicht für Fahrzeugschäden. Für
Drittschäden ist der Verursacher verantwortlich.
(2) Fundsachen)
Zurückgelassene Gegenstände werden vier Wochen aufbewahrt und danach entsorgt. Abholung
nach Kontaktaufnahme unter info@taunus-paintball.de.
§13 Foto- und Videoaufnahmen
(1) Aufnahmen durch den Verein)
Der Verein fertigt Foto- und Videoaufnahmen überwiegend von Spielsituationen mit
Schutzmasken an. Nicht erkennbare Personen stellen keine personenbezogenen Daten dar.
Erkennbare Personen werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgenommen.
Teilnehmer werden in der Buchungsbestätigung und per Aushang vor Ort informiert (Art. 13
DSGVO).
Bei erkennbaren Minderjährigen ist die Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich (Art. 6
Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 8 DSGVO). Widersprüche werden unverzüglich umgesetzt.
(2) Aufnahmen durch Teilnehmer)
Private Aufnahmen sind gestattet. Für Veröffentlichungen ist die Einwilligung aller erkennbar
abgebildeten Personen erforderlich (§ 22 KUG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Der Verein haftet nicht
für Datenschutzverletzungen einzelner Teilnehmer.
§14 Kommunikation und automatisierte Benachrichtigungen
Der Verein kommuniziert buchungsrelevante Informationen per E-Mail. Der Teilnehmer ist
verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und sicherzustellen, dass Nachrichten nicht
im Spam-Filter landen. Automatisierte Erinnerungen erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f
und lit. b DSGVO und können nicht abbestellt werden.
§15 Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein haftet nur für grob fahrlässige oder
vorsätzliche Pflichtverletzungen. Für Verlust oder Beschädigung privater Gegenstände wird keine
Haftung übernommen.
§16 Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung und zur
gesetzlichen Dokumentation verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Weitere
Informationen in unserer Datenschutzerklärung auf taunus-paintball.de.
§17 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht und Gerichtsstand)
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vereins
(Amtsgericht Königstein im Taunus). Für Verbraucher (§ 13 BGB) gelten die gesetzlichen
Zuständigkeitsregelungen.
(2) Vertragssprache)
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung
maßgeblich.
(3) Änderungsvorbehalt)
Der Verein kann diese AGB jederzeit ändern. Die aktuelle Fassung ist auf taunus-paintball.de abrufbar.
(4) Salvatorische Klausel)
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.